Die typischen Einschränkungen und ihre Auswirkungen auf die Arbeit am PC und speziell mit Internet

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interne SprungmarkeFür blinde Menschen
interne SprungmarkeFür sehbehinderte Menschen
interne SprungmarkeFür gehörlose und schwerhörige Menschen
interne SprungmarkeFür motorisch Behinderte Menschen
interne SprungmarkeFür lernbehinderte Menschen
interne SprungmarkeBreite Palette von Anforderungen für Barrierefreiheit

Für Blinde

Blinde können den Bildschirminhalt nicht unmittelbar lesen. Ein Bildschirmleseprogramm liest mit einer synthetischen Stimme die Texte vor. Zusätzlich kann eine Braillezeile verwendet werden, sie bildet etwa 40 Zeichen in Punktschrift ab. Mittels Tastatur wird die Wiedergabe gesteuert: Vor und zurück und Springen von Titel zu Untertitel, wie in einem Hörbuch.

Auch alle Bedienungs- und Dialogelemente wie Menupunkte, Fenstertitel, Eingabefelder, werden vorgelesen. Für eine strukturierte und selektive Wiedergabe der Information ist eine gute Gliederung Voraussetzung.

Der blinde Anwender bekommt nie eine Gesamtübersicht über den Bildschirminhalt, sondern er sucht mit den Navigationsfunktionen des Bildschirmleseprogramms diese Informationen Schritt für Schritt ab und verschafft sich so ein Bild des Ganzen. Dies funktioniert mit den Bedienungsfunktionen des PCs und mit den meisten Programmen wie zum Beispiel Office Word.

Das gilt auch für den Zugang zum Web. Die vom Browser dargestellte Website wird vom Bildschirmleseprogramm in einen virtuellen Text umgewandelt, in dem mit einem virtuellen Cursor wie in einem herkömmlichen Texteditor navigiert und gelesen werden kann (zeilen-, wort- und buchstabenweise). Zum Verständnis der angebotenen Information werden Links, Grafiken, Schalter und Eingabefelder vom Bildschirmleseprogramm erkannt und angekündigt. Ist beispielsweise auf einer Webseite ein Foto eingebettet, so liest die Software „Grafik“ vor. Zusätzlich liest das Programm den Alternativtext vor – falls vorhanden. Dieser Alternativtext muss – wie einige andere zusätzliche Informationen – von den Website-Autoren eingegeben werden und kurz beschreiben was im Bild zu sehen ist, denn noch können Bilder nicht maschinell gedeutet werden.

Ein blinder Surfer kann eine Website nur richtig verstehen, wenn der wesentliche Inhalt im Text enthalten ist und die Navigations- und allfällige visuellen Elemente ebenfalls ein Textäquivalent aufweisen.

Für Sehbehinderte

Wenn das Sehvermögen noch ausreichend gut ist, suchen Menschen nach Wegen die Information auf dem Bildschirm zu vergrössern. Dies kann an grossen Bildschirmen mit der Herabsetzung der Auflösung erzielt werden. Wenn dies nicht ausreicht, werden Bildausschnitte vergrössert. Die neueren Betriebssysteme bieten solche Möglichkeiten (Lupenfunktion) an. Darüber hinaus gibt es Programme, die ein flexibles Angebot an Vergrösserungs- und Farbwahl-Funktionen anbieten. In der Schweiz ist das Produkt ZoomText am weitesten verbreitet.

Da der sehbehinderte Surfer bei starker Vergrösserung nur einen kleinen Ausschnitt des Bildschirms sieht, spielt die Anordnung der Information eine wesentliche Rolle. Ebenfalls sehr relevant ist der ausreichend hohe Kontrast zwischen Hintergrund und Schrift. Über die Farbgebung lässt sich hingegen nichts Allgemeines aussagen, da je nach Sehbehinderung die Farbwahrnehmung sehr unterschiedlich sein kann. Wichtig ist, dass die Farbe über die Einstellungen des Browsers und der speziellen Vergrösserungssoftware individuell eingestellt werden kann.

Für gehörlose und schwerhörige Menschen

Diese Gruppe von Internet-Anwendern hat nur vordergründig kaum Probleme mit den visuellen Informationen.
Da Gehörlose mit der Gebärdensprache eine eigene Sprache sprechen, sind Inhalte meistens wie in einer Fremdsprache zu kompliziert verfasst. Wichtige Inhalte sollten als Gebärdensprach-Videos angeboten werden.
Eine unüberwindbare Zugangsschranke sind Tondokumente. Für Gehörlose und Schwerhörige sind Untertitel oder Textfassungen des gesprochenen Wortes deshalb Pflicht.

Für motorisch behinderte Menschen

Computer können solange gut benutzt werden, wie die Hände uneingeschränkt eingesetzt werden können. Ist die Funktion der Hände eingeschränkt oder besteht sonst eine Beeinträchtigung bei der physischen Bedienung des Computers, so müssen Ersatzstrategien eingesetzt werden (Einhandtastatur, Mund-, Augen- oder Sprachsteuerung der Maus). Es tritt sowohl die Situation ein, dass die Mausbedienung nicht möglich und somit die Tastaturbedienbarkeit wichtig ist, als auch, dass die Bedienung des Computers nur mit der Maus möglich ist. Das Benutzerinterface muss deshalb diesen Situationen Rechnung tragen.

Für lernbehinderte Menschen

Es gibt viele Ursachen, die zu einer Lernbehinderung führen können. Unter Lernbehinderung versteht man die eingeschränkte Fähigkeit, neue Informationen aufnehmen, interpretieren und im Gedächtnis speichern zu können. Die Informationsgestaltung einer Website hat deshalb einen wesentlichen Einfluss auf die Nutzbarkeit für Lernbehinderte. Eine klare, auf wenig Bedienungsschritte beschränkte und mit einfachen Symbolen unterstützte Navigation ist eine wichtige Voraussetzung für Lernbehinderte, dürfte aber auch von einem grossen Teil der nichtbehinderten Anwender geschätzt werden. Dasselbe gilt für ein möglichst einfaches Vokabular mit verständlichen Begriffen.

Breite Palette von Anforderungen

Die Schilderungen über die Auswirkung einer Behinderung zeigen, dass die verschiedenen Behinderungsarten zu teilweise widersprüchlichen Anforderungen führen: Blinde sind auf Ton oder Text angewiesen, Lernbehinderte haben gerne einfache Bilder, Gehörlosen bleibt das gesprochene Wort verschlossen.
So gegensätzlich sind die Bedürfnisse aber nicht. Wird beispielsweise eine Informationsgrafik eingesetzt, so ist ein Erklärungstext nötig, wird mit einem Videofilm, eine Rede wiedergegeben, so bieten Untertitel oder der Text der Rede die äquivalente Alternative. Wird darauf geachtet, dass immer zwei der drei Wahrnehmungssinne bedient werden, so ist Barrierefreiheit gewährleistet.