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Terms and conditions

Gültig ab 1.8.2006

1. Anwendungsbereich

Diese AGB regeln die Beziehungen zwischen den Kundinnen und Kunden (im Folgenden „Kunden“ genannt) und der ZFA und gelten für deren Dienstleistungen und Programme.

2. Leistungen der ZFA

Die ZFA bietet ihren Kunden national und international Dienstleistungen und Produkte in den Bereichen Internet, Schulungen, Workshops, Expertisen, Forschung und Websitetests an. Sie erbringt hoch stehende Leistungen, die dem Stand der Technik sowie nationalen Standards und Empfehlungen entsprechen. Inhalt und Umfang der einzelnen Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen, die zusammen mit der Vertragsurkunde und den vorliegenden AGB die Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen den Kunden und der ZFA bilden.

2.1. Lieferung und Gefahrtragung

Die ZFA orientiert den Käufer über den Liefertermin und Dienstleistungen.

3. Leistungen der Kunden

3.1 Preise und Mehrwertsteuer

Die von Kunden zu zahlenden Preise für Dienstleistungen ergeben sich aus der Vertragsurkunde oder der entsprechenden Preisliste. Sie verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, da die ZFA nicht mehrwertsteuerpflichtig ist.

3.2 Änderungen der Kaufpreise

Die ZFA behält sich Preisänderungen vor.

3.3 Rücktritt vom Kaufvertrag

Die ZFA behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Rücktritt erfolgt schriftlich. In diesem Fall wird die ZFA dem Käufer die bereits erhaltene Rechnungssumme umgehend zurückerstatten. Die Rückerstattung erfolgt per Banküberweisung gegen Vorlage einer Ausfertigung des entsprechenden Kaufvertrages.

3.4 Verantwortung der Kunden

Die Kunden sorgen dafür, dass die Dienstleistungen, über die sie mit der ZFA einen Vertrag abgeschlossen haben, gesetzes- und vertragsgemäss genutzt werden. Die Kunden sind dafür verantwortlich, dass die von ihnen gelieferten Daten gesetzeskonform sind und keine Rechte Dritter (Urheberrechte) verletzen. Die Kunden stellen die ZFA von allen Ansprüchen frei, die von Dritten im Zusammenhang mit von den Kunden gelieferten Daten erhoben werden.

 

4. Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden zur Abwicklung des Bestell- und Zahlungsverkehrs benötigt. Die ZFA nimmt sie in ihre Kundenkartei auf. Die Daten werden weder an Dritte weitergegeben noch verkauft.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Rechnungsstellung

Die Einzelheiten der Rechnungsstellung für die beanspruchten Dienstleistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen oder Preislisten.

5.2 Zahlungsbedingungen

Die Rechnung ist innerhalb der auf dem Rechnungsformular angegebenen Frist zu begleichen. Die Kunden können bis zum Ablauf dieser Frist schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Unterlassen sie dies, gilt die Rechnung als akzeptiert.

6. Vorauszahlung und Sicherheit

Die ZFA kann von ihren Kunden Vorauszahlung oder eine Sicherheit verlangen. Leisten die Kunden keine Vorauszahlung und bieten sie keine Sicherheit, kann die ZFA die in den Leistungsbeschreibungen vorgesehenen Massnahmen treffen sowie den Vertrag ohne Entschädigung auflösen.

7. Haftung der ZFA

Die ZFA steht gegenüber den Kunden für die sorgfältige und vertragsgemässe Erbringung der Leistungen ein. Die Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus den Leistungsbeschreibungen.

7.1 Websites der ZFA

Die Website enthält Informationen zur behindertengerechten Technologienutzung.

Die Inhalte wurden von den Mitarbeitern der Stiftung nach bestem Wissen und mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden laufend aktualisiert und erweitert. Die Stiftung behält sich das Recht vor, diese Inhalte jederzeit und ohne vorgängige Mitteilung zu aktualisieren, zu verändern oder ganz oder nur teilweise zu löschen.

Trotz grösster Sorgfalt in der Informationsbewirtschaftung ist es der Stiftung nicht möglich, für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Auswahl der auf diesen Seiten enthaltenen Informationen und Referenzen (Links) die Verantwortung zu übernehmen.

In keinem Fall haftet die Stiftung für Verluste und Schäden irgendwelcher Art. Eingeschlossen sind direkte, indirekte oder Folgeschäden, die im Zusammenhang mit dem Zugriff auf die Website der Stiftung, deren Benutzung und deren Leistungen oder durch die Verknüpfung mit anderen Websites entstehen könnten.

Die ZFA duldet keine Inhalte mit rechtswidrigen Inhalten auf ihren Websites und hält sich dabei an folgende Bestimmungen: Gewaltdarstellung im Sinne von Art. 1325 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) Aufrufe zur Gewalt im Sinne von Art. 259 StGB Anleitung oder Anstiftung zu strafbarem Verhalten oder dessen anderweitige Förderung. Unerlaubte Glücksspiele (insbesondere des Lotteriegesetzes) Informationen, die Urheberrechte oder andere Immaterialgüterrechte Dritter verletzen.

Stellt die ZFA eine missbräuchliche Verwendung ihrer Dienstleistungen fest, oder wird von externer Stelle eine inhaltliche Rechtswidrigkeit gemeldet, behält sie sich vor diese Inhalte sofort und ohne Begründung aus ihrer Datenbank zu löschen.

7.2 Vertragsverletzungen durch die ZFA

Bei Vertragsverletzungen haftet die ZFA für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Auf keinen Fall haftet die ZFA jedoch für Folgeschäden und entgangenen Gewinn. Allfällige Haftungsbestimmungen in den Leistungsbeschreibungen bleiben vorbehalten.

8. Besondere Bestimmungen

8.1 Geistiges Eigentum / Urheberrechte

Alle von der ZFA publizierten Inhalte (inkl. Quellcodes) unterliegen dem Urheberrecht der ZFA und dürfen nur mit schriftlicher Erlaubnis der ZFA verwendet werden.

Sämtliche Elemente auf den Websites sind urheberrechtlich geschützt und gehören ausschliesslich der ZFA. Vorbehalten sind Urheberrechte Dritter. Das Abrufen, Kopieren und Abspeichern von Inhalten der Websites, ganz oder in Teilen, darf ausschliesslich zum privaten Gebrauch vorgenommen werden. Falls Elemente ganz oder teilweise in irgendeiner Form – elektronisch oder schriftlich – reproduziert werden, ist die ausdrückliche Nennung der ZFA erforderlich.

Urheberrechtshinweise, Markenbezeichnungen oder andere geschützte Bezeichnungen dürfen nicht verändert oder beseitigt werden. Die vollständige oder teilweise Reproduktion oder Benutzung für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der ZFA untersagt.

Einzelheiten im Zusammenhang mit den Schutz- und Nutzungsrechten sind in den Leistungsbeschreibungen oder Preislisten der von den Kunden beanspruchten Dienstleistungen enthalten.

9. Höhere Gewalt

Kann eine Partei trotz aller Sorgfalt auf Grund höherer Gewalt wie Naturereignissen besonderer Intensität, kriegerischen Ereignissen, Streik, unvorhergesehenen behördlichen Restriktionen und kriminellen Angriffen auf die Systeme Dritter (Hacker) usw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder die Frist für die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend verschoben bzw. verlängert.

10. Verrechnung

Die Kunden verrechnen Schulden gegenüber der ZFA nicht ohne deren Zustimmung mit eigenen Forderungen.

11. Inkrafttreten, Dauer und Kündigung des Vertrages

11.1 Inkrafttreten

Der Vertrag tritt an dem in der Vertragsurkunde genannten Datum in Kraft.

11.2 Dauer und Kündigung

Der Vertragsabschluss erfolgt auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Er kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen schriftlich gekündigt werden, falls nichts anderes vorgesehen ist.

Wurde eine Mindestvertragsdauer vereinbart und kündigen die Kunden den Vertrag vorzeitig, schulden sie der ZFA das Entgelt für die noch nicht abgelaufene Zeit.

12. Änderungen des Vertrages

12.1 Teilungültigkeit des Vertrages

Sollten sich einzelne Klauseln dieses Vertrages als ungültig erweisen, wird davon die Gültigkeit des Restvertrages nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Vertragsbestimmungen tritt diejenige Regelung, welche die Parteien vernünftigerweise bei Kenntnis der Teilungültigkeit vereinbart hätten.

12.2 Vertragsänderungen

Jede Vertragsänderung bedarf der Schriftform. Vorbehalten bleibt Ziff. 3.1.

Die ZFA gibt den Kunden Änderungen der AGB sowie Änderungen in den Leistungsbeschreibungen oder bei den Preisen so rechtzeitig bekannt, dass sie den Vertrag mit der ZFA innerhalb der Kündigungsfrist auflösen können. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Ohne schriftliche Kündigung dieser Frist gelten Änderungen als von den Kunden genehmigt.

13 Schlussbestimmungen

13.1 Übertragung von Rechten und Pflichten

Keine Partei darf ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen.

14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag untersteht dem Schweizerischen Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Die ZFA kann Klagen gegen andere auch an deren Sitz oder Wohnsitz führen.

Zürich, den 1.8.2006