Accessibility-Zertifizierung

«Zugang für alle» ist die unabhängige Zertifizierungsstelle für barrierefreie Websites und seit 2022 auch für mobile Apps. Wir sind darauf spezialisiert, die Barrierefreiheit von Websites und Apps zu beurteilen. Eine Zertifizierung stellt sicher, dass eine Website oder eine App barrierefrei zugänglich ist und die geforderten Standards einhält.

Inhalt dieser Seite

Schritte bis zur Zertifizierung

Wenn Sie für Ihr Projekt eine Zertifizierung anstreben, kontaktieren Sie uns möglichst früh, am besten schon zum Start des Projekts. So können wir bereits erste Fragen klären und die inhaltliche und zeitliche Planung besprechen.

Bei einer bereits bestehenden Website überprüfen wir zuerst, welchen Stand der Barrierefreiheit sie aktuell aufweist. Im Review geht es darum, zuerst die grundlegenden Barrieren zu beseitigen. Erst danach ist ein Audit sinnvoll. Nach vollständigem Bestehen des Audits oder eines nachgelagerten Retests erfolgt die Zertifizierung.

Nachfolgend sind die einzelnen Projektschritte bis zur Zertifizierung aufgeführt:

1. Erstkontakt und Planung

Wenn Sie eine Zertifizierung anstreben, nehmen Sie frühestmöglich mit uns Kontakt auf. Im Idealfall schon bei Projektstart. In einem Erstgespräch klären wir offene Fragen und besprechen eine inhaltliche und zeitliche Planung.

Gerne beraten wir Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch.

2. Workshop

Gerne führen wir gemeinsam einen Workshop mit Screenreader-Demo durch, um Ihr Projektteam zu sensibilisieren und das nötige Know-how aufzubauen.

Mehr Informationen zum Inhalt und Rahmen des Workshops

3. Accessibility Review

Im zeitlich begrenzten Review identifizieren wir, ob grundlegende Accessiblity-Anforderungen erfüllt sind. Dabei überprüfen wir unter anderem Design-Styleguides, Wireframes, Kontraste und Templates. Dadurch können wir Probleme auf Ebene HTML/CSS frühzeitig erkennen.

4. Accessibility Audit

Sind die grundlegenden Barrieren beseitigt, ist die sogenannte Audit-Reife erreicht und wir führen eine vollständige Prüfung auf WCAG-Konformität des fertig umgesetzten Systems durch. Dazu benötigen wir von Ihnen als Website-Betreiber:in oder von den involvierten Agenturen umfassende Informationen:

  • Liste von Seiten, auf denen möglichst alle verschiedenen Content-Elemente vorzufinden sind
  • Angaben zu eingebundenen Spezial-Applikationen
  • Angaben zu Drittanbieter-Inhalten oder Multimedia-Formaten

Für den Audit benötigen wir je nach Komplexität circa 4 Wochen. Den Audit führt ein Team aus Accessibility-Spezialist:innen mit und ohne Behinderungen durch.

Das Ergebnis ist ein ausführlicher Audit-Bericht, in welchem wir für alle WCAG-Erfolgskriterien der Konformitätsstufen A und AA dokumentieren, ob diese erfüllt sind. Bei Nicht-Erfüllung dokumentieren wir die angetroffenen Befunde. Dabei halten wir nicht alle Auftretensfälle fest, sondern Beispiele von Verletzungen. Diese liefern wir inklusive URL, Screenshot des Elements, Problembeschreibung und Lösungsvorschlag, teils auch mit Code-Beispielen oder Links auf weiterführende Ressourcen oder auf exemplarische, barrierefreie Umsetzungen. Eine Besprechung der Probleme und von Lösungsmöglichkeiten ist meist sehr sinnvoll, da die WCAG und die bestehenden Probleme verschiedene Lösungen zulassen.

5. Retest

Nachdem Sie die im Audit aufgedeckten Probleme sowie alle analogen Fälle auf Ihrer Website/App oder Ihrem System bereinigt haben, können Sie es uns zum Retest freigeben. Hierbei überprüfen wir die im Audit festgestellten Barrieren und deren Behebung und ob die Massnahmen gründlich und flächendeckend umgesetzt wurden. Nur dann ist eine Zertifizierung möglich.

6. Zertifizierung

Wenn wir nach der Behebung aller Befunde die vollständige Erfüllung der Barrierefreiheit gemäss WCAG feststellen, sprechen wir die Zertifizierung aus und stellen das Zertifikat aus. Abhängig davon, ob alle Checkpunkte der Konformitätsstufe A oder AA erreicht sind, kann das entsprechende Label auf der Website publiziert werden. Die zertifizierte Website wird in unseren Index barrierefreier Websites aufgenommen.

Bei grundlegenden Anpassungen einer Website muss die Barrierefreiheit erneut getestet werden. Ob ein Kurztest nach einem grösseren Update oder ein ausführlicher Accessibility Audit mit neuer Zertifizierung sinnvoll ist, klären wir gemeinsam mit Ihnen von Fall zu Fall ab.

Ziele der Zertifizierung

Die Zertifizierung durch «Zugang für alle» ist der Nachweis der Barrierefreiheit Ihres Webauftritts. Das Zertifikat bestätigt,

  • dass eine Website oder eine mobile App die Anforderungen der geltenden Web-Richtlinien einhält
  • und dass das Angebot für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen (visuell, auditiv, motorisch, kognitiv) zugänglich ist.

Vorteile der Zertifizierung

  • Vorteil für Auftraggeber:innen: Die Anforderung «barrierefreie Website» kann präzise formuliert, neutral evaluiert und bei Erreichung kommuniziert werden. Damit kann die erforderliche Compliance mit den WCAG-Anforderungen, z.B. für Behörden-Angebote, nachgewiesen werden.
  • Vorteil für Designer:innen und Entwickler:innen: Die Anforderungen der WCAG sind stabil, objektiv testbar und transparent.
  • Vorteil für Menschen mit Behinderungen: Zertifizierte Websites bedeuten zugängliche Informationen und Dienstleistungen und somit realisierte Inklusion. Dafür wird jede Website von Accessibility-Spezialist:innen mit Behinderungen einem Praxis-Check unterzogen.

Zertifikatsstufen

Das Zertifikat für barrierefreie Websites basiert auf den «Richtlinien für barrierefreie Webinhalte» (Web Content Accessibility Guidelines, WCAG). Diese unterscheiden die drei Konformitätsstufen A, AA und AAA. In der Schweiz ist die Erreichung der Konformitätsstufe AA für Web-Angebote der öffentlichen Hand verbindlich vorgeschrieben.

  • Stufe A: Basisanforderungen der Barrierefreiheit, höchste Priorität
  • Stufe AA: Anforderungen mittlerer Priorität
  • Stufe AAA: zusätzliche Anforderungen niedrigerer Priorität
LabelStandardErläuterung
AKonformität WCAG AAlle Kriterien der Stufe A der WCAG sind erfüllt.
AAKonformität WCAG AAAlle Kriterien der Stufe A und AA der WCAG sind erfüllt.
AA+Konformität
WCAG AA plus
Alle Kriterien der Stufe A und AA, für PDF die Stufe AA, sowie sinnvolle AAA-Kriterien der WCAG sind erfüllt. 
AAAKonformität
WCAG AAA
Alle Kriterien der Stufe A, AA und AAA der WCAG sind erfüllt. 

Kostenübersicht

Die Kosten für die Zertifizierung sind von der Komplexität und den eingesetzten Web-Technologien abhängig. Ob es sich bei Ihrer Plattform um eine Standard-Website handelt oder ob sie als komplexe Website gilt, klären wir im Vorgespräch mit Ihnen. Einfache Websites sind heute kaum mehr verbreitet.

  • Einfache Website: Statische, sehr kleine Website, kaum dynamische Komponenten (JavaScript), keine Web-Applikationen, keine PDF.
  • Standard-Website: Einsatz eines Content Management Systems, Einsatz von JavaScript, Einsatz von PDF, verschiedene Formulare.
  • Komplexe Website: Grosse Websites oder Web-Applikationen mit zahlreichen Seiten und Einsatz verschiedener Web-Technologien, insbesondere viele dynamische JavaScript-Widgets. Bei sehr umfangreichen Projekten wird nach Aufwand verrechnet.

Alle Seiten werden von einem Experten-Team bestehend aus erfahrenen behinderten und nicht behinderten Accessibility-Spezialist:innen untersucht.

Kosten Zertifizierung Websites und mobile Apps

Alle Angaben exkl. MwSt.

Die Preise gelten für Audits und Retests gemäss WCAG 2.1, gerne erstellen wir Ihnen auf Anfrage eine Offerte für Tests auf Basis von WCAG 2.0.

Für sehr komplexe Websites, Webapplikationen und mobile Apps erfolgen die Tests nach Aufwand, verlangen Sie eine Offerte.

Sonderkonditionen

Für Non-Profit-Organisationen und kleine öffentliche Organisationen sowie für Projekte im Bereich Accessibility oder Behindertengleichstellung besteht die Möglichkeit für eine Kostenreduktion. Aufgrund begründeter Anträge entscheidet «Zugang für alle» über die Höhe der Ermässigung.

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Rahmenbedingungen

Grundlage für die Prüfung sind die internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte des W3C, die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines). Sie stellen konkrete Anforderungen für die Barrierefreiheit für Menschen mit visuellen, auditiven, motorischen und kognitiven Einschränkungen. Diese Anforderungen sind objektiv feststellbar und transparent. Die Richtlinien werden auch durch Schweizer Standards verbindlich vorgeschrieben, beispielsweise für E-Government-Angebote der öffentlichen Hand.

Transparentes Verfahren

Im Zertifizierungsverfahren beurteilen wir im Rahmen des Accessibility Audits alle Erfolgskriterien der WCAG auf den relevanten Konformitätsstufen (meist A und AA). Im Ergebnis-Bericht dokumentieren wir die identifizierten Probleme und empfohlenen Massnahmen zur Verbesserung.

Für die Erfüllung der Erfolgskriterien können unterschiedliche Techniken eingesetzt werden. Die Richtlinien selber weisen eine ganze Sektion Techniken für WCAG auf.

Damit das Verfahren nachvollziehbar ist, haben wir eine Testumgebung definiert.

Testmethode

Das Testvorgehen ist standardisiert. Zu jedem Erfolgskriterium gibt es definierte Testschritte. Auf diese Weise ist jede Beurteilung nachvollziehbar. 

Testumfang und -gültigkeit

Das Testverfahren der Stiftung «Zugang für alle» basiert auf den international anerkannten «Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG)».

Der Bereich, für den die Zertifizierung gilt, muss für alle Benutzer:innen völlig transparent sein. Normalerweise gilt die Zertifizierung für alle Inhalte unter einem Domainnamen (z.B.: «www.domain.ch»). Es ist aber auch möglich, Teile einer Website zu zertifizieren, solange dieser Bereich deutlich erkenn- bzw. abtrennbar ist und in einer Konformitätserklärung transparent kommuniziert wird.

Innerhalb des zertifizierten Bereichs einer Website überprüfen wir alle Webinhalte. Diese müssen alle WCAG-konform sein, auch eingebundene PDF, Multimedia und Scriptprogrammierungen.

Konformitätsbedingungen der WCAG

Für die Konformität einer der Stufen A (niedrigste), AA (empfohlene) oder AAA (höchste) muss die ganze Website alle Erfolgskriterien der entsprechenden Stufe/n erfüllen oder es wird eine stufenkonforme Alternativversion zur Verfügung gestellt. Das Konformitätslogo muss auf der Website von einer kurzen Erklärung mit erforderlichen Komponenten begleitet werden.

Partielle Konformität gemäss WCAG

Wenn die Website alle Kriterien erfüllt und unkontrollierte Inhalte davon nicht barrierefrei sind (z.B. die eingebundenen Börsenindexe von einem externen Lieferanten), kann anhand einer «Erklärung partielle Konformität» darauf hingewiesen werden.

Die Voraussetzungen dafür sind:

  • Es handelt sich um Inhalte, die nicht der Kontrolle des Autors unterliegen.
  • Es werden alle Teile (Seiten und Bereiche) gut verständlich aufgeführt und gekennzeichnet.
Richtlinien der öffentlichen Hand

Der eCH-Standard 0059 referenziert die WCAG Konformitätsstufen A und AA.

Konformitätsregelung «Zugang für alle» für PDF
  • Sind Inhalte barrierefrei in der Website aufgeführt und sind diese zusätzlich auch als PDF vorhanden, so müssen die PDF-Dateien nicht zwingend barrierefrei sein.
  • Sind Inhalte in PDF-Dateien nicht zugänglich und können auch nicht alternativ angeboten werden, ist keine entsprechende Konformität der Website möglich.
  • Sind PDF-Dateien nicht speziell barrierefrei optimiert, sind die Inhalte aber mit den aufgeführten Testumgebungen verständlich und können diese auch nicht alternativ angeboten werden, ist eine A- oder AA-Konformität möglich, nicht aber AA+ oder AAA.
  • Sind PDF-Dateien barrierefrei optimiert und erfüllen die Erfolgskriterien, ist eine A-, AA-, AA+- oder AAA- Konformität möglich.
Basistechniken und erweiterte Techniken gemäss WCAG

Die Basis- und erweiterten Techniken müssen die Barrierefreiheitsunterstützung gewährleisten. Weitere verwendete Techniken dürfen die Barrierefreiheit nicht stören. Für dieses Testverfahren ist eine Testumgebung definiert.

Testvorgehen

Jedes Erfolgskriterium hat definierte Testschritte, die folgendermassen durchgeführt werden:

  1. Expertenbasiertes Testen mit Prüf-Werkzeugen,
  2. durch Benutzer:innen mit repräsentativen, assistierenden Technologien,
  3. durch HTML- und CSS- und Script-Code-Analyse.

Im Zweifelsfall wertet «Zugang für alle» die Test-Resultate durch Nutzer:innen repräsentativer assistierender Technologien höher.

Es werden stichprobeartig Webseiten aus einem Angebot ausgewählt und geprüft. Im Testbericht werden zu jedem Erfolgskriterium Probleme mit angetroffenen Beispielen dokumentiert. Zu jedem Problem werden Verbesserungsmassnahmen empfohlen. Die aufgeführten Beispiele sind nicht vollständig. Bei der Behebung der Accessibility-Mängel muss darauf geachtet werden, dass nicht nur die aufgeführten Beispiele, sondern jeweils alle Probleme dieses Typs verbessert werden.

Testumgebung

Als Testumgebung dienen die meistverwendeten Komponenten, die bei typischen und durchschnittlichen Benutzerinnen und Benutzern im Einsatz sind.

  • Betriebssystem: Windows 10
  • Java Runtime Environment: aktuellste Version (es werden im Standardtest keine Java-Applikationen getestet, aber die Benutzbarkeit innerhalb der Website)
  • Bildschirmauflösung: min. 1024 x768 Pixel, 32 Bit Farbe
  • Browser: neueste Versionen von Mozilla Firefox und Google Chrome, für Win HCM auch Edge
  • Im Browser aktiviert: JavaScript, Java, Cookies
  • Standard QWERTZ-Tastatur
Assistierende Technologien
  • Screenreader NVDA, jeweils aktuellste Version
  • Screenreader JAWS, jeweils aktuellste Version
Zu unterstützende Screenreader- und Browser-Kombinationen

Folgende Screenreader- und Browser-Kombinationen müssen unterstützt werden, damit eine Website zertifiziert werden kann:

  • JAWS auf Firefox und Google Chrome
  • NVDA auf Firefox und Google Chrome

Damit lassen sich gemäss WebAIM Screen Reader User Survey #10 (2024) die grössten Nutzergruppen abdecken.

Benutzerseitige Einstellungen

Mit diesen benutzerspezifischen Einstellungen wird auch getestet:

  • Ansicht vergrössern: Firefox Zoomfunktion auf 200%.
  • Mobile Viewport: Fenster-Anpassung auf Desktop (bzw. im Firefox mittels Ctrl + Shift + M)
  • Ansicht mit benutzerdefinierten Farbeinstellungen: im Edge mittels High Contrast Mode (HCM) (prüfbar mittels Shift + Alt + PrtScr)
Test-Tools und Test-Programme

Es werden verschiedene Werkzeuge eingesetzt, u.a.:

Fragen und Antworten

Weshalb ist Barrierefreiheit nötig?

Viele Benutzerinnen und Benutzer sind darauf angewiesen, dass sich Inhalte individuell anpassen lassen, wie zum Beispiel die Schriftvergrösserung im Browser oder sie verwenden ein spezielles Ausgabegerät, beispielsweise ein Bildschirmleseprogramm (Screenreader). Gerne vergessen gehen die zahlreichen Tastaturbediener, die keine Maus nutzen. Das Spektrum der Menschen mit einer Behinderung reicht von altersbedingten Mobilitäts- und Seh-Einschränkungen über den motorisch eingeschränkten Tetraplegiker bis zur Blindheit. Es gibt viele weiche und individuell geprägte Barrieren, vor denen die vielen Nutzergruppen stehen.

Gerade diesen Bevölkerungsteilen bietet sich mit den internetbasierten Kommunikations­technologien ein grosser Schritt zur Teilhabe an Information, an Bildung und Gesellschaft an.

Verfassung und Gesetz verlangen Gleichstellung

Weil immer mehr Informationen ausschliesslich im Internet publiziert werden, sieht das Behinderten­Gleichstellungsgesetz (BehiG) besondere Massnahmen vor: Seit dem 1.1.2004 müssen Internetangebote der Behörden (Bund, Kantone, Gemeinden und alle weiteren öffentlichen Organisationen), zugänglich gestaltet sein, so dass auch alle Menschen mit einer Behinderung diese barrierefrei nutzen können.

Die Alterspyramide rückt nach oben

Die demographische Entwicklung führt dazu, dass bald die Mehrheit der Bevölkerung als «Silver-Surfer» unterwegs sein wird (siehe: Entwicklung der Alterspyramide Schweiz, Bundesamt für Statistik). Mit dem Alter nehmen leichte und schwere Behinderungen zu. Diese Entwicklung ist eine Herausforderung für jedes Kommunikationsangebot.

Klarer Trend zu Benutzerfreundlichkeit

Galten lange die funktionsreichsten Websites als besonders grossartig, so sind es heute diejenigen, die am benutzerfreundlichsten sind. Die Maxime für Benutzerfreundlichkeit ist Barrierefreiheit. Diese Erkenntnis setzt sich auch in der Marketingstrategie grosser Firmen durch und wird bereits bei einigen Firmen vom Webdesign auf die ganze Kundenbeziehung übertragen.

Aus diesen Gründen setzen immer mehr Websites aus der Privatwirtschaft die Anforderungen an barrierefreies Webdesign freiwillig um. Barrierefreiheit wird irgendwann selbstverständlich sein.

Vorteile im Unterhalt und für Suchmaschinen

Weil Darstellung und Inhalt konsequent getrennt werden müssen, ist eine barrierefreie Website einfacher zu warten und zu erweitern, ein Redesign weit kostengünstiger. Ausserdem werden barrierefreie Websites durch die strengen Standards nicht nur schneller und sauberer dargestellt, sondern sie werden auch besser indexiert. Damit haben sie die besten Voraussetzungen, um bei Google vorne zu erscheinen.

Wer braucht Barrierefreiheit?

Durch eine körperliche, geistige oder psychische Behinderung kann die Nutzung des Internets erschwert oder verunmöglicht werden. Je nach Behinderung sind die Auswirkungen auf das Arbeiten am Computer und somit auch die Anforderungen unterschiedlich.

Behinderungskategorien und ihre Anforderungen im Hinblick auf die Internet-Nutzung:

EinschränkungAnforderungen
Sehkraft, BlindheitLinearisierbarkeit der Inhalte für Sprachausgabe und Braille-Display. Alternative Beschriftung grafischer Elemente. Tastatur-Bedienbarkeit.
Sehkraft, Sehbehinderung (breites, wachsendes Spektrum)Vergrösserbare Darstellung, skalierbare Schriften, grosse Farbkontraste, invertierbare Farben.
Motorik und Mobilität
(z.B. Para- und Tetraplegiker)
Einfache Bedienbarkeit für alternative Eingabegeräte. Tastatur-Bedienbarkeit.
Kognition
(Wahrnehmungsfähigkeit, geistige Behinderungen)
Einfache und übersichtliche Struktur. Einfach verständliche Sprache.
Hörkraft
(Hörbehinderung und Gehörlosigkeit)
Untertitel in auditiven Inhalten oder Transkripte in Gebärdensprache als Filmclip. Einfach verständliche Sprache.

Was ist barrierefreies Webdesign?

Damit die individuelle Anpassbarkeit funktioniert, sind beim Design und der Programmierung von Internetangeboten einige Regeln zu beachten und Vorkehrungen zu treffen. Barrierefreie Websites unterscheiden sich äusserlich nicht von unzugänglichen.

Accessibility lautet der englische Fachbegriff, der mit barrierefreier Zugänglichkeit oder kurz Barrierefreiheit übersetzt wird.

Barrierfreies Webdesign ist sehr gut ausgearbeitet und dokumentiert für HTML, XHTML und CSS. Es ist aber heute auch anwendbar für alle Inhalte, die im Web publiziert werden können.

Alle wichtigen Anleitungen für barrierefreies Webdesign sind frei im Internet erhältlich, auch in deutscher Sprache.

Weshalb ein Zertifikat?

Die Vorteile der Zertifizierung:

  • Klar definierte Anforderung im Pflichtenheft der Auftraggeber:innen
  • Klar definierte Anforderung an Leistungserbringer, z.B. Webagenturen
  • Sichere Gesetzeskonformität von Websites nach BehiG
  • Bester Qualitätstest von Websites

Kann ein Test mit automatischen Tools nicht auch ausreichen?

Ganz klar: Nein. Die zahlreichen Test-Tools zeigen im konkreten Einsatz frappante Mängel bei der Beurteilung. Die meisten Kriterien der Richtlinien für Barrierefreiheit erfordern eine menschliche Beurteilung, zum Beispiel: Ist der Alternativtext eines Bildes sinnvoll?

Automatische Test-Tools eignen sich aber gut, vor allem technische Aspekte einer Website quantitativ zu beurteilen.

Kann eine Selbstbeurteilung nicht auch ausreichen?

Leider sind zahlreiche Websites unzureichend barrierefrei, die behaupten zugänglich zu sein. Offenbar wird mit der schwierigen Beurteilbarkeit für die Auftraggeber gerechnet, so dass die Erfüllung dieser Anforderungen gar nicht ausreichend überprüft wird. Die Evaluation durch eine externe und unabhängige Stelle ist deshalb wichtig.

Ob eine Website barrierefrei zugänglich ist und die Standards einhält, wird in Zusammenarbeit mit behinderten Accessibility-Spezialist:innen und ihren Hilfsgeräten überprüft. So wird jede zu zertifizierende Website von Menschen mit Behinderungen mit verschiedenen alternativen Ein- und Ausgabegeräten getestet.

Der Test richtet sich nach den internationalen WCAG-Richtlinien und bietet auch die Gewähr, die schweizerischen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Das Zertifikat für barrierefreie Websites ist ein Werkzeug für die korrekte Umsetzung der Standards.

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass protokollierte Mängel oft nicht oder nur teilweise behoben wurden. Die klaren Regeln zur Vergabe des Zertifikats erhöhen den Anreiz, die Mängel tatsächlich zu beheben. Das Label darf nur tragen, wer alle Checkpunkte erfüllt.

Das Label ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der Barrierefreiheit in der Schweiz.

Wie wird geprüft?

Zahlreiche Checkpunkte der Richtlinien können nur mit Praxistests schlüssig beurteilt werden. Die Zertifizierung wird deshalb mit Tests durch Benutzer:innen durchgeführt:

  1. Einsatz von erfahrenen Accessibility-Spezialist:innen, die selber von einer Behinderung betroffen sind (blinde, sehbehinderte und motorisch Behinderte Accessibility Tester:innen).
  2. Technische Konformitätstests durch erfahrene Web-Spezialist:innen ((X)HTML, CSS).
  3. Erfahrenes Team – Testerfahrung von über 20 Jahren.

Die unterschiedlichen Tests werden in einem Bericht zusammengefasst und mit Vorschlägen für Verbesserungsmassnahmen ergänzt. Eine gute Portion Beratung ist in vielen Vorschlägen enthalten.

Jede Zertifizierung ist ein Prozess und für beide Seiten eine positive Erfahrung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung wissen die Wertschätzung, die ihrer Arbeit entgegengebracht wird, sehr zu schätzen.

Ist das Zertifikat gesetzlich vorgeschrieben?

Die Zertifizierung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Website-Betreiber können die Einhaltung der klar definierten gesetzlichen Anforderungen für Barrierefreiheit auch anderweitig überprüfen. Die Zertifizierung hat sich aber bei der Evaluation der Bundes-Websites und weiterer behördlicher grosser und kleiner Websites sowie vieler Firmen-Websites sehr gut bewährt.

Im Wettbewerb mit anderen Verfahren hat sich das Zertifikat barrierefreie Website «access-for-all» durchgesetzt. Es bietet die grösstmögliche Sicherheit, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Dabei ist es praxisorientiert und realitätsnah und somit kosteneffizient.

Gesetzliche Bestimmungen und Fristen

In Kraft sind seit 1. Januar 2004 das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) und die Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV).

Gesetz: Internetangebote des Staates (Bund, Kantone, Gemeinden) müssen für Behinderte ohne erschwerende Bedingungen zugänglich sein.

Zur Umsetzung des Gesetzes hat der Bund mit einer Verordnung die Kiterien festgelegt. Alle Websites des Bundes müssen die Accessibility nach dem Standard eCH-0059 umsetzen.

Für Private und nichtstaatliche Institutionen

Gesetz: Keine Diskriminierung von Bevölkerungsgruppen.

Es gibt also keine direkte gesetzliche Verpflichtung für Barrierefreiheit, aber:

Barrierefreie Webseiten sind Ausdruck sozialer Verantwortung und technischer Kompetenz.
Accessibility ist ein Qualitätsmerkmal.

Gesetzliche Sanktionsmöglichkeiten

Es ist den Behinderten-Organisationen vorbehalten, gegen staatliche oder private Dienstleister eine Klage zu führen. Welche Sanktionen drohen, ist unklar, da in der Schweiz bisher kein Verfahren zu einem Prozess führte.

Zertifizierte Websites und Mobile Apps

In den vergangenen Jahren haben wir zahlreiche Websites und Mobile Apps gemäss WCAG zertifiziert. In unserem Index sind alle zertifizierten Apps und Websites eingetragen.

Trägerschaft

Das Schweizerische Zertifikat für barrierefreie Websites und Mobile Apps wird von einer breiten Trägerschaft unterstützt. Die aufgeführten Organisationen aus dem Behindertenwesen, der öffentlichen Verwaltung, aus Verbänden, NPO/NGO und Schulen sowie aus dem Industrie- und Dienstleistungssektor unterstützen das Label.

Die Liste der Organisationen erhalten Sie gerne auf Anfrage: contact@access-for-all.ch