eGovernment Standards Schweiz

Für die Weiterentwicklung des eGovernment in der Schweiz ist die barrierefreie Zugänglichkeit aller Informationsangebote notwendig.

Nachdem auf Bundesebene die Richtlinien zur Gestaltung barrierefreier Websites in Kraft sind, liegt es nun auch an den Kantonen und Gemeinden die Accessibility ihrer Internetangebote, wie im Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) festgelegt, umzusetzen.

 

eGovernment Standards Verein eCH

Der Verein eCH fördert und verabschiedet E-Government-Standards in der Schweiz. eCH erleichtert die elektronische Zusammenarbeit zwischen Behörden und von Behörden mit Privaten, Unternehmen, Organisationen und Lehr- und Forschungsanstalten, indem entsprechende Standards verabschiedet und koordiniert werden. Die verabschiedeten Standards haben den Status von Empfehlungen.

eCH fördert in Bezug auf Accessibility die Umsetzung der internationalen Standards und die Vermittlung der Erfahrungen des Bundes mit seinen Richtlinien P028.

eCH-Fachgruppe Accessibility

Am 20. Oktober 2005 wurde vom Expertenausschuss eCH die Fachgruppe Accessibility bewilligt. Die Fachgruppe setzt sich für die Förderung der Accessibility auf allen Ebenen des Gemeinwesens ein. Die Fachgruppe schuf den Standard eCH-0059 für die Planung und Organisation von Accessibility sowie das Hilfsmittel eCH-0060 für die prozesskonforme Beachtung der Accessibility-Anforderungen im Verlauf eines Projektes.