Internet-Hindernislauf für Behinderte
08.12.2011, Zürcher Oberländer
Von Roger Kündig
Urs Lüscher und Daniele Corciulo sind sehbehindert, aber nicht blind. Beide nutzen das Internet. Dies geht trotz Hilfsmitteln aber nur, wenn eine Website dies zulässt.
«Wenn eine Website so programmiert ist, dass Überschriften nicht klar gekennzeichnet sind, hat ein Sehbehinderter keine Chance, diese zu nutzen. Selbst dann nicht, wenn er ein Vorleseprogramm verwendet», sagt Urs Lüscher. Der 44-jährige Ustermer erkrankte vor rund zehn Jahren an Retinitis Pigmentosa, einer Netzhautdegeneration. Zurzeit hat er eine Sehkraft von unter zehn Prozent.
Lüscher benutzt das Internet häufig. Einerseits verrichtet er als Selbständigerwerbender Dienstleistungen für Elektrikergeschäfte, andererseits arbeitet er als Sekretär der Sektion Zürich für den Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverband. Als Hilfsmittel benutzt Lüscher ein Vorleseprogramm, das eine Website Wort für Wort von links nach rechts vorliest. Vergrössert er gewisse Wörter stark,kann er sie am Bildschirm noch erkennen.
Anders Daniele Corciulo. Der 26-Jährige ist von Geburt an sehbehindert. Zusammen mit dem Vorleseprogramm liest er eine Website anhand eines Braillezeilengeräts. Dies ist ein Computerausgabegerät für Blinde, das Zeichen in Brailleschrift – auch Punktoder Blindenschrift genannt – darstellt, die Corciulo mit der linken Hand ertastet. Mit der rechten Hand bedient er mit den Pfeiltasten die Navigation. So liest der Mitarbeiter der Stiftung Zugang für alle eine für Sehbehinderte gut programmierte Website nicht viel langsamer als ein Sehender.
Ab 2024 Pflicht
Das Behindertengleichstellungsgesetz aus dem Jahr 2004 hat zum Zweck, Benachteiligungen zu beseitigen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind. Dazu gehört auch, dass sich Sehbehinderte auf öffentlichen Websites, beispielsweise von Bund, Kantonen, Gemeinden, Spitälern, Kirchen oder auch der SBB, informieren können. Das Gesetz hat eine Umsetzungsfrist bis ins Jahr 2024. Die Stiftung Zugang für alle setzt sich dafür ein, dass die Umsetzung vorangetrieben wird. Sie bietet Beratungen an, so auch für Websites, die teilweise umprogrammiert werden müssen.
Einige Internetseiten haben diesen Schritt bereits hinter sich. Viele Gemeinden, auch im Oberland, sind davon aber noch weit entfernt. Lüscher und Corciulo haben Websites wichtiger öffentlicher Institutionen im Oberland getestet (siehe Kasten).
Einfacher Aufbau hilft
«In der Schweiz gibt es etwa 100 000 Sehbehinderte. Viele davon sind froh, wenn sie sich über eine Website Informationen beschaffen können, die sie für ihr eigenständiges Leben benötigen», sagt Corciulo. Eine Website muss dafür aber behindertengerecht programmiert sein. Dazu gehört zum Beispiel, dass sie in den Hierarchieebenen einfach aufgebaut ist. Zudem muss die Navigation möglich sein, indem die Ebenen mit formatierten Überbegriffen klar definiert sind. Nur so kann das Vorleseprogramm des Sehbehinderten diese identifizieren. Ist dies nicht der Fall, hat der Blinde bereits keine Chancen mehr, sich auf der Website zurechtzufinden.
Zudem darf es auf einer Ebene nicht zu viele Links haben, sonst ist die Navigation schwierig. Unmöglich wird sie, wenn Spalten nicht deutlich ausgezeichnet sind. Dies kommt hauptsächlich auf Seiten im PDF-Format vor oder bei Darstellungen wie Organigrammen. Dann liest das Vorleseprogramm quer über die Spalten hinweg von links nach rechts. «In so einem Fall gibt der Sehbehinderte nach kurzer Zeit auf. Wie Sehende haben auch Blinde keine Lust, mühsam Sätze zu erraten», sagt Corciulo.
Immer mehr Sehbehinderte
«Die Anzahl der sehbehinderten Internetnutzer wird in den nächsten Jahrzehnten zunehmen. Wenn viele Personen der Internetgeneration im Alter Seheinschränkungen bekommen, werden sie froh sein, wenn die Websites so programmiert sind, dass sie das Internet immer noch nutzen können», prognostiziert Corciulo.
Die Stiftung Zugang für alle sucht die Zusammenarbeit mit öffentlichen Institutionen. Corciulo führt bei den Anbietern von Websites Demonstrationen durch und zeigt, worauf es bei der Programmierung ankommt, damit sich ein Sehbehinderter zurechtfindet. «Wir suchen den Weg der Zusammenarbeit und nicht der Beschwerdeführung», fügt Lüscher an.
Für die Zukunft wünschen sich die beiden, dass öffentlich-rechtliche Institutionen, aber auch private Firmen, ihre Websites so programmieren, dass sie für Sehbehinderte lesbar sind. «Eine für sehbehinderte lesbare Website ist gut strukturiert und einfach zu navigieren. Sie wird auch für Sehende besser lesbar», sagt Lüscher. Beide raten öffentlichen Anstalten, sich von der Stiftung Zugang für alle beraten zu lassen, damit es auf Anhieb klappt. «Schlussendlich kommt es kostengünstiger, dies von Anfang an zu tun, als die Website bis ins Jahr 2024 wieder umprogrammieren zu müssen», rechnet Lüscher vor.