Hürdenreiches Web für Menschen mit Behinderungen
05.12.2011, BAKOM-Infomailing
Von Thinh-Lay Tong
Für Menschen mit Behinderungen ist eine unzugängliche Website eine unüberwindbare Hürde. Wie zugänglich sind Schweizer Websites für Menschen mit Behinderungen? Diese Fragestellung untersuchte die Stiftung "Zugang für alle" in der Accessibility-Studie 2011. Die Resultate sind teilweise ernüchternd: Der barrierefreie Zugang, den das Behindertengleichstellungsgesetz bereits seit 2004 fordert, ist noch lange nicht überall gewährleistet.
Die von der Stiftung "Zugang für alle" durchgeführte Schweizer Accessibility-Studie 2011 zeigt: Von 100 überprüften Websites sind gerade mal 21 für Menschen mit Behinderungen sehr gut zugänglich und erhalten daher fünf Sterne. Im Mittelfeld mit drei bis vier Sternen tummelt sich genau die Hälfte aller getesteten Websites, während die restlichen 29 schlecht bis sehr schlecht zugänglich sind und somit nur mit einem oder zwei Sternen bewertet werden.
Klare Vorgaben für staatliche Stellen
Seit 2004 ist in der Schweiz das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft. Dieses gilt auch für Angebote im Web: Informationen müssen für alle Menschen gleichermassen zur Verfügung stehen, damit Personen mit Behinderungen nicht diskriminiert werden. Für Webangebote der öffentlichen Hand gibt es deshalb klare, verbindliche Richtlinien: Auf Bundesebene gibt es die Standards P028 für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten, während sich Kantone, Gemeinden und Organisationen nach dem eGovernment-Standard eCH 0059 zu richten haben. Diese Standards orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines des World Wide Web Consortium (W3C), welche die Anforderungen an barrierefreie Websites festhalten.
Grosse Spannweite bei den Testresultaten
Doch obwohl staatliche Stellen wie Bund, Kantone und Gemeinden gemäss Behindertengleichstellungsgesetz, das seit 2004 in Kraft ist, verpflichtet sind, ihre Angebote für alle Menschen zugänglich zur Verfügung zu stellen, sind noch lange nicht alle entsprechenden Websites barrierefrei. Im Rahmen der Accessibility-Studie 2011 untersuchte ein gemischtes Team aus Web-Accessibility-Experten mit und ohne Behinderungen hundert wichtige Websites der öffentlichen Hand und privater Unternehmen und stellte fest: Es ist eine sehr grosse Spannweite bei den Resultaten vorhanden.
Erfreulich ist, dass die Websites der Bundesverwaltung ihre bereits in den früheren Studien guten Ergebnisse mit wenigen Ausnahmen beibehalten konnten: Besonders negativ aufgefallen ist die Website des Schweizerischen Bundesgerichts, die nach wie vor völlig unzugänglich für Menschen mit Behinderungen ist.
Die grössten Fortschritte sind bei den Websites der Kantone festzustellen. Die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Graubünden, Jura, Zürich, Zug und Schaffhausen konnten sich teilweise sehr stark verbessern und erreichen zusammen mit den Kantonen Glarus und Bern die jeweils beste Bewertung der Barrierefreiheit mit fünf Sternen. Am Schlechtesten abgeschnitten haben die Websites der Kantone Wallis, Basel-Landschaft und Neuenburg.
Ebenfalls zweigeteilt sind die Ergebnisse der zehn grössten Schweizer Städte: Sehr gut zugänglich sind die Websites der Städte Zürich, St. Gallen und Winterthur, während die Seiten von Bern, Genf, Basel, Lugano, Lausanne und Biel nur teilweise oder gar nicht behindertentauglich sind.
Etwas düsterer sieht das Bild bei den privaten Unternehmen aus: Einzig die bundesnahen Betriebe, die Schweizerische Post und die SBB sowie einzelne Websites von Radio- und Fernsehsendern und Verkehrsverbunden erreichen eine gute Zugänglichkeit, während die Mehrheit der getesteten Sites nur teilweise oder überhaupt nicht barrierefrei sind. Besonders enttäuschend ist auch die ungenügende Barrierefreiheit der eidgenössischen Hochschulen ETH Zürich und EPFL (Lausanne).
Tests nach den Richtlinien WCAG 2.0
Wann kann von einer Zugänglichkeit die Rede sein? Eine Website ist dann zugänglich beziehungsweise barrierefrei, wenn sie auch von Menschen mit Behinderungen problemlos nutz- und bedienbar ist. Für die Tests setzt die Stiftung "Zugang für alle" die von ihr erstellte Checkliste zu den WCAG 2.0 ein, die auf den Web Content Accessibility Guidelines des W3C beruhen. Die Checkliste dient zur Beurteilung des Ist-Zustands einer Website bezüglich ihrer Barrierefreiheit und richtet sich als Hilfsmittel für die Praxis an Auftraggeber und Verantwortliche von Websites und Website-Projekten. Die Checkliste kann auf der Website der Stiftung "Zugang für alle" kostenlos heruntergeladen werden.
Das Zwei-Sinne-Prinzip
Ein grundlegendes Konzept der Barrierefreiheit ist das Zwei-Sinne-Prinzip: Damit für Gehörlose und Hörbehinderte dieselben Informationen vorhanden sind, müssen für gesprochene Inhalte Untertitel oder Texttranskriptionen zur Verfügung gestellt werden. Blinde und Sehbehinderte wiederum sind darauf angewiesen, dass Fotos, Grafiken und Symbole mit Alternativtexten versehen sind. Nur so ist gewährleistet, dass alle Menschen dieselben Informationen erhalten.
Unstrukturierte Inhalte
Das allein reicht jedoch nicht. Ein bei der Untersuchung häufig angetroffenes Problem sind unstrukturierte Inhalte, so dass diese den blinden Anwendern, welche Bildschirmleseprogramme, auch Screenreader genannt, einsetzen, als langer Textbandwurm erscheinen. Überschriften dürfen nicht nur visuell gekennzeichnet, sie müssen mit korrekten semantischen Informationen versehen sein, damit Screenreader-Anwender von Überschrift zu Überschrift springen können, anstatt sich durch eine Textwüste zu kämpfen. Weitere Struktur- und Navigationselemente erleichtern die Bedienung zusätzlich: Tastaturkürzel (Accesskeys ) erlauben es den Nutzerinnen und Nutzern zu bestimmten Bereichen einer Seite zu springen. WAI-ARIA-Attribute oder HTML5-Landmarken bieten weitere Möglichkeiten, die Semantik abzubilden.
Web zur Erhaltung der Selbstständigkeit
Im Alltag sind Formulare nicht wegzudenken, ganz egal ob in Papierform oder im Web. Dank Web-Formularen können Behördengänge bequem von daheim aus erledigt werden. Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder auch blinde Personen, für die Papierformulare eine Hürde darstellen, erhalten auf diese Weise ihre Selbstständigkeit aufrecht. Dies bedingt allerdings, dass die Formulare barrierefrei sind. Es nützt nichts, alle Eingabefelder auszufüllen, wenn die Nutzerinnen und Nutzer dann nicht über falsche Eingaben informiert werden oder vor dem Absenden den visuellen Spamschutz (CAPTCHA) nicht wahrnehmen können. Hier und an zahlreichen anderen Stellen stolpern Menschen mit Behinderungen unnötigerweise.
Auch PDFs müssen barrierefrei sein
Eine weitere Stolperfalle stellen nicht zugängliche PDFs dar. Die WCAG 2.0 sind so formuliert, dass sie nicht nur für Websites angewendet werden können: Auch andere Formate, wie zum Beispiel PDF, können mithilfe der WCAG 2.0 auf die Zugänglichkeit hin überprüft werden. Hier besteht bei allen getesteten Websites ganz klar Handlungsbedarf. Barrierefreie PDFs sind so gut wie keine vorhanden. Zu einer ersten Beurteilung dient der PDF Accessibility Checker PAC, der kostenlos auf der Webseite der Stiftung "Zugang für alle" heruntergeladen werden kann. PAC wird vom W3C als Testwerkzeug empfohlen und überprüft ein PDF automatisch auf 14 verschiedene Kriterien.
Studie auf der Webseite von "Zugang für alle"
Barrierefreiheit ist keine Hexerei. Es gibt genügend Beispiele, die beweisen, dass die Umsetzung zugänglicher Websites nicht aufwendiger, weniger ansprechend oder teurer sein muss. Werkzeuge wie die Accessibility-Checkliste WCAG 2.0 und der PDF Accessibility Checker helfen zudem bei der Umsetzung barriefreier Websites. Doch so ernüchternd die Ergebnisse teilweise auch sind: Im Vergleich mit der Studie aus dem Jahre 2007 ist eine deutliche Verbesserung festzustellen. Die gesamte Studie, die neben allen Testresultaten auch Fachbeiträge zu rechtlichen Grundlagen und beispielhaften Umsetzungen enthält, steht auf der Webseite von "Zugang für alle" als PDF zur Verfügung.
Hürdenreiches Web für Menschen mit Behinderungen