bl.ch ist wenig behindertenfreundlich
23.11.2011, baslerZeitung online
Von Daniel Ballmer
Die Webseite des Kantons Baselland schneidet im schweizweiten Vergleich ganz schlecht ab.
Das Resultat ist kein Ruhmesblatt für den Kanton Baselland: Seine Internetseite ist alles andere als behindertenfreundlich. Das ist das Ergebnis einer Studie der Schweizer Stiftung zur behindertengerechten Technologienutzung «Zugang für alle». Auf einer Rangliste der 26 Schweizer Kantone landet Baselland auf dem 25. Platz. Dahinter rangiert nur noch die Internetseite des Kantons Neuenburg. Etwas anders sieht es bei den Nachbarn aus. Basel-Stadt ist auf Platz 9, der Kanton Solothurn auf Platz 16. Und der Aargau darf sich gar rühmen, die behindertenfreundlichste Seite aller Kantone zu betreiben.
«Wir haben von den Ergebnissen der Studie Kenntnis genommen», zeigt sich der Baselbieter Landschreiber Alex Achermann diplomatisch. Natürlich sei man mit dem Abschneiden in der Studie nicht zufrieden. «Allerdings haben wir bisher noch nie irgendwelche Reklamationen in Zusammenhang mit mangelnder Behindertenfreundlichkeit erhalten», ergänzt Achermann.
Blinde, seh- und hörbehinderte, motorisch oder kognitiv behinderte Menschen stossen täglich auf immer neue Hindernisse: Der Einstieg ins Tram ist mit dem Rollstuhl nicht möglich, die Durchsagen im Zug können von Gehörlosen nicht wahrgenommen werden oder die Sonderangebote im Laden sind für Blinde nicht erkennbar. Als umso wichtiger erachten die Studienverfasser den freien Zugang zum Internet. Dies ermögliche eine «selbstständige und chancengleiche» Teilnahme an unserer Informationsgesellschaft.
Wahrnehmbar und bedienbar
Noch aber sei der barrierefreie Zugang, den das Behindertengleichstellungsgesetz bereits seit 2004 fordert, längst nicht überall gewährleistet. Für die Studie getestet wurde die Zugänglichkeit bei 100 Internetseiten von Bund, Kantonen, Städten, bundesnahen Betrieben, Stellenbörsen oder Online-Shops.
Beurteilt wurden die Internetseiten nach vier Prinzipien, welche die Grundlage der Barrierefreiheit darstellten: Nach dem Prinzip «Wahrnehmbar» sollten Informationen und Bestandteile der Benutzeroberfläche gut erkennbar präsentiert sein. Konkret: Für Nicht-Textinhalte sollten Alternativen bestehen. Oder: Kontraste zwischen Schrift- und Hintergrundfarben müssen ausreichend sein. Nach dem Prinzip «Bedienbar» müssten alle Bestandteile der Benutzeroberfläche und Navigation bedienbar sein. Dazu gehört etwa die Tastaturbedienbarkeit. Ein wichtiger Punkt beim Prinzip «Verständlich» ist eine korrekte Sprachdeklaration. Das letzte Prinzip «Robust» ist ein rein technisches: Inhalte sollen so programmiert sein, dass sie einwandfrei mit technologischen Hilfsmitteln gelesen werden können.
Getestet wurden diese Prinzipien anhand eines konkreten Beispiels: Die Testperson versuchte jeweils, mithilfe eines Screenreaders und ausgehend von der jeweiligen kantonalen Einstiegsseite das Formular zum Beantragen von Ergänzungsleistungen zur AHV-/IV-Rente zu finden und auszufüllen.
Grosser Handlungsbedarf
Als erfreulich bewertet wird, dass seit der letzten Studie von 2007 viele Seiten wesentlich behindertenfreundlicher geworden seien. Mehrere Kantone hätten sich teilweise sehr stark verbessern können. Auf den hinteren Rängen allerdings bestehe nach wie vor grosser Handlungsbedarf. Teilweise zeige sich, dass dem Thema noch immer eine zu geringe Beachtung geschenkt werde.
Das sieht Achermann für das Beispiel Baselland gar nicht so. Ein behindertenfreundlicher Internetzugang sei dem Kanton sehr wichtig, betont er: «Wir werden die Studie genau analysieren und die notwendigen Massnahmen zur Verbesserung einleiten.»
