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Handicap Internet

Online-Ausgabe des St.Galler Tagblatts16.11.2011, St.Galler Tagblatt

Von René Rödiger

Barrierefreies Internet ist noch nicht Realität. Die Stiftung «Zugang für alle» hat Schweizer Websites unter die Lupe genommen. Bei den Online-Ausgaben der grössten Zeitungen hat Tagblatt.ch am besten abgeschnitten.

Für Menschen mit einer Behinderung kann das Internet zum unüberwindbaren Hindernis werden. Websites mit Bildern oder Grafiken, deren Informationen für Blinde nicht zugänglich sind, stellen ein Hindernis dar. Menschen mit kognitiven Behinderungen können an komplexen Inhalten scheitern. «Die Nutzung des Computers, des Internets, kann die Lebensqualität von handicapierten Menschen wesentlich verbessern», schreibt Bundesrätin Doris Leuthard in der Einleitung zur «Schweizer Accessibility-Studie 2011».

Die Stiftung «Zugang für alle» hat hundert Websites von Bund, Kantonen, den zehn grössten Städten, bundesnahen Betrieben, Medien, Stellenbörsen, Hochschulen und öffentlichen Verkehrsbetrieben sowie Internet-TV-Angebote und Online-Shops auf ihre Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen getestet.

Tagblatt.ch mit grosser «Wahrnehmbarkeit»

Ein besonderes Augenmerk wurde auf die Online-Angebote der grössten Schweizer Tageszeitungen gelegt. Sie ermöglichten den Menschen mit Behinderungen «eine der grössten Chancen für ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben». Neun von zehn Online-Ausgaben wurden mit drei oder weniger Sternen bewertet. Lediglich Tagblatt.ch hat von den Experten der Stiftung vier Sterne erhalten. Kritisiert wurde bei der Online-Ausgabe des Tagblatts, dass komplexe Grafiken lange Beschreibungen haben und Formulare unübersichtlich gruppiert werden. Positiv ist den Experten die Struktur, der Kontrast und die Menuführung aufgefallen. Die volle Anzahl der Punkte hat Tagblatt.ch bei der «Wahrnehmbarkeit» erhalten. Drei Sterne haben nzz.ch, letemps.ch, 24heures.ch, tagesanzeiger.ch und lematin.ch erhalten. Im Test-Szenario musste eine blinde Person versuchen, mit einem technischen Hilfsgerät das E-Paper oder die Online-Ausgabe der Tageszeitung zu lesen. Weil die getesteten Portale aus zahlreichen Webpages bestehen, konnten jeweils nicht alle Unterseiten überprüft werden.

Starke Bundesverwaltung

Im Gegensatz zur ersten Erfassung von 2007 konnten sich besonders die Bundesbehörden steigern. Sie sind auch durch die Bundesverfassung verpflichtet, die angebotenen Dienstleistungen gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz ohne Benachteiligung anzubieten. Die Bundesverwaltung kommt in der Studie gut weg: Einzig das Bundesgericht sei «nach wie vor völlig unzugänglich für Menschen mit Behinderung».

Erfreulich sei die Entwicklung bei den Kantonen. Acht erreichten die Bestnote. Appenzell Ausserrhoden konnte sich zum Beispiel besonders stark steigern und liegt jetzt auf Rang eins. Nicht in den Top Ten sind St. Gallen (14.), der Thurgau (21.) und Appenzell Innerrhoden (22.). Am schlechtesten schneiden die Kantone Wallis, Basel-Landschaft und Neuenburg ab. Eine Spitzenposition erreicht dafür die Stadt St. Gallen. Mit Zürich und Winterthur bekommt sie die Maximalbewertung von fünf Sternen. Die Websites der Städte Bern, Genf, Basel, Lugano, Lausanne und Biel sind hingegen nicht geeignet für Menschen mit Behinderungen.

Lob erhalten die Websites von Schweizer Radio- und Fernsehsendern. Praktisch unbrauchbar seien hingegen private Online-TV-Angebote.

Die Testmethode

Der Test wurde von einem Team von Experten durchgeführt. Darunter waren auch Accessibility-Tester mit Behinderungen. Zahlreiche Barrieren lassen sich nur von den Betroffenen selbst feststellen.

Ein grundlegendes Konzept der Barrierefreiheit ist das Zwei-Sinne-Prinzip, schreibt «Zugang für alle». Für jeglichen grafischen Inhalt mit Informationsgehalt bedeutet das, dass eine Textalternative zur Verfügung gestellt werden muss. Dekorative Grafiken sollten nicht beschriftet werden, solange keine nützlichen Informationen auf dem Bild vorhanden sind.

Bemängelt wird bei allen Websites, dass zahlreiche Informationen nur im PDF-Format vorhanden sind. «Die Barrierefreiheit dieser Dokumente ist völlig ungenügend», schreibt die Stiftung.

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