Tippen auf einer Computertastatur

Digitale Chancen für alle
Menschen


Zum barrierefreien Internet in unterschiedlichen Geschwindigkeiten

09.03.2006

Zeitschrift agile – Behinderung und Politik, Ausgabe 1/06

Autor: Markus Riesch

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) sieht Massnahmen im Bereich der Dienstleistungen vor. Sind diese dem Staat zuzurechnen, gilt ein Benachteiligungsverbot. Menschen mit Behinderungen haben einen Anspruch, ohne erschwerende Bedingungen staatliche Dienstleistungen wie etwa öffentliche Schulen, Bibliotheken, Schwimmbäder und amtliche Publikationen benützen zu können. Die Verpflichtung des Staates, Benachteiligungen zu beseitigen oder zu unterlassen, gilt insbesondere auch für Internet-Dienstleistungen der Gemeinwesen, d.h. von Bund, Kantonen und Gemeinden.

Zum Beitrag:  http://www.agile.ch/t3/agile/index.php?id=753

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